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Auftragsvoraussetzungen

Folgende Anforderungen sind Basis unserer Angebote und müssen eingehalten werden.
Bei Nichtbeachtung kann Conzella vom Auftrag zurücktreten oder Mehrkosten in Rechnung stellen. Abweichungen sind nur in Schriftform möglich.

– Eine verspätete Anlieferung der Druckbogen erfordert eine neue Termin- und Preisprüfung sowie die Festlegung eines neuen Abliefertermins.

– Zuschussberechnung nach unseren Vorgaben.

– Druckbogen sind sortenrein auf Paletten anzuliefern. Jede Palette ist aussagekräftig beschriftet anzuliefern.

– Klebeflächen müssen grundsätzlich von Lack, Kaschierungen o.ä., ausgespart sein.

– Alle Druckbogen müssen scheuer- und abriebfest sein und problemlos nach industriellen Standard zu verarbeiten sein.

– Inhaltspapier mit 200 g/m² oder stärker kann in Klebebindung mit PUR nicht verarbeitet werden.

– Hinweis: Es wird kein Muster zur Produktionsfreigabe erstellt! Bestellung eines Freigabemuster gegen Berechnung möglich.

– Eine Abholung der Druckbogen erfolgt in einer Quote.

– Broschurumschläge müssen offen eine Breite von 21,5 cm aufweisen.

– Der Kopfbeschnitt darf maximal 15 mm betragen.

– Die Einschläge des Deckenüberzugs an jeder Seite betragen mindestens 17 mm.

– Der Farbkontrollstreifen darf nicht im Falzbruch platziert sein.

– Gleichseitige Bogen werden alle nach dem gleichen Falzschema ausgeschossen.

– Klappseiten im Inhalt werden von Ihnen gerillt angeliefert.

– Bei falscher Laufrichtung des Papiers übernimmt Conzella keine Gewähr für das Auswachsen der Bogen.

– Falls Planobogen mit Perforation geliefert werden, muss dies im Vorfeld bekannt sein. Die Perforation darf nicht auftragen und nicht zu stark sein, damit eine maschinelle Verarbeitbarkeit gewährleistet ist.

– Wenn bei gestrichenen Papieren der Strich nicht ausreichend haftet, übernimmt Conzella für etwaige Folgen keine Gewährleistung. Bei der Verarbeitung solcher Papiere entstehen Papierstaub und –brösel, die in den Buchblock gelangen und eingepresst werden.

– Transparentpapier o.ä. muss bezüglich Dehnungsverhalten etc. mit dem Inhaltspapier harmonieren. Im buchbinderischen Verarbeitungsprozess kann das Quellverhalten der Papiere nicht beeinflusst werden. Entsprechend haften wir nicht bei Wellenbildung des Transparentpapiers.

– Inhaltsbogen, Überzüge, Umschläge und Schutzumschläge mit Lackierungen, Prägungen, Siebdrucken, Beflockungen und besonderen Materialien verursachen einen erhöhten Verarbeitungsaufwand und höhere Kosten.

– Wenn Inhaltsseiten gemischt im Bogen- und Rollenoffset gedruckt werden, ist eine Verarbeitung in Klebebindung PUR aus Haltbarkeitsgründen nicht möglich.

– Bei Klappseiten und bei vollflächigen bedruckten oder lackierten Bogen ist das Einlaufen des Klebstoffs im Bund nicht zu vermeiden.

– Bei Fadenheftung muss jeder Bogen 8 mm Vorfalz haben. (Ausnahme: Falls sich im Buchblock Altarfalzbogen befinden, muss der Vorfalz im Einzelfall geklärt werden)

– Etikett als Rolle (min. 5.000 Expl. pro Rolle) von Ihnen geliefert. Das Wickelschema bitte vorher mit uns abstimmen. Etiketten dürfen nicht reflektieren. Rollenkerndurchmesser mind. 40 mm; Rollenaußendurchmesser max. 300 mm.

– Falls Conzella Versandarbeiten (Verteiler) übernehmen soll, muss dies rechtzeitig, mit mindestens 3 Tagen Vorlauf, mitgeteilt werden.